Europaabgeordnete fordern Stopp der Fördergelder für embryonale Stammzellforschung

Japanische Wissenschaftler haben Stammzellen aus Hautzellen gewonnen. 15 EU-Abgeordnete fordern nun die Einstellung der finanziellen Unterstützung für embryonale Stammzellforschung.

Insgesamt 50 Millionen Euro stellt die EU für die Erforschung von embryonalen und adulten Stammzellen im Zeitraum von 2007 bis 2013 bereit. Dabei gelten für die wissenschaftliche Verwendung embryonaler Stammzellen in den einzelnen Ländern unterschiedliche Gesetzgebungen. Dass Forschung mit embryonalen Stammzellen aber auch kontrovers gesehen wird, zeigt die im Januar diesen Jahres laut gewordene Forderung von 15 EU-Abgeordneten: Sie verlangen, die Bereitstellung von EU-Fördergeldern für die Forschung mit embryonalen Stammzellen neu zu überdenken. Hintergrund ist der kürzlich gelungene Versuch japanischer Wissenschaftler, Stammzellen aus menschlichen Hautzellen (induzierte Pluripotente Stammzellen, kurz: iPS) zu gewinnen. Nach diesem sei die Forschung mit embryonalen Stammzellen unnötig, so die Argumentation der aus allen im Europaparlament vertretenen Fraktionen stammenden Politiker. Sie fordern deshalb sowohl den Förderungsstopp geplanter Projekte als auch den Abbruch bereits laufender Forschungen.

Ein Projekt, welches erst mit Hilfe von EU-Geldern verwirklicht werden konnte, ist die europäische Enzyklopädie für embryonale Stammzellen. In dieser als European Human Embryonic Stem Cell Registry (hESCreg) bezeichneten Datenbank sind Informationen zu über 176 Zelllinien zu finden. Damit erhalten Forscher eine Übersicht über europaweit existierende embryonale Stammzellen und weitere Informationen, wie ihren Ursprung und ihre Eigenschaften. Dies bedeutet eine Erleichterung für Wissenschaftler, da sich Stammzellen hinsichtlich ihrer Transformierbarkeit unterscheiden: Während einige sich beispielsweise leicht in Herzmuskelzellen weiterentwickeln, können andere besonders für die Umwandlung in Nervenzellen geeignet sein. Anhand der in der Datenbank verzeichneten Informationen können Wissenschaftler somit die für jedes Forschungsvorhaben passende Stammzelllinie auswählen. Die Züchtung neuer embryonaler Stammzellen wird damit für viele Forschungsprojekte überflüssig.

Sowohl die Forderung nach einem Stopp der finanziellen Unterstützung als auch die Errichtung des europäischen Stammzellregisters zeigen die mit embryonaler Stammzellforschung einhergehenden ethischen Bedenken, die in der EU vorherrschen. Im Gegensatz zur embryonalen Stammzellforschung ist bei der Verwendung adulter Stammzellen die Tötung menschlichen Lebens ausgeschlossen. Insofern bietet sie eine ethisch einwandfreie Alternative für die Erforschung neuer Therapiemöglichkeiten für viele bislang unheilbare Krankheiten.

Hierzu: http://www.hescreg.eu/

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